Buchungszeiten

Innerhalb der Öffnungszeiten ist die tatsächliche Nutzung des Kindergartens die Grundlage der Buchung.

Sie wird in der Buchungsvereinbarung festgelegt.

Zur Umsetzung der Mindestanforderungen für die Bildung- und Erziehungsziele ist eine Kernzeit von 08:00 bis 12:00 Uhr einzuhalten.

Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten während der Woche können Wochendurchschnitte gebildet werden.

Schließtage, Urlaubs- und Krankheitstage des Kindes bleiben unberücksichtigt.

Bildungs- und Betreuungsverträge ab einer Mindestnutzungszeit von vier Stunden lassen eine stundenweise Staffelung der zu buchenden Nutzungszeiten zu (Buchung jeweils zur vollen Stunde möglich).

Bei Veränderungen der Betreuungszeit im Laufe des Jahre aus wichtigen Gründen, sind auch die Buchungen entsprechend anzupassen. Dies ist im Einzelfall mit der Kindergartenleitung zu regeln.

Beitrag

Der Freistaat Bayern gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind während der gesamten Kindergartenzeit.

Der Grundbeitrag wird 12x im Jahr erhoben und zum 20. des Monats durch SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.

Eltern, denen es nicht möglich ist, den Beitrag zu entrichten, können sich bei dem zuständigen Sozialbürgerhaus der Landeshauptstadt München über die Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Übernahme des Elternbeitrags informieren und einen entsprechenden Antrag stellen.

Reduzierter Grundbeitrag

entsprechend der Buchungszeit:

3 bis 4 Stunden     monatlich     3 Euro

4 bis 5 Stunden     monatlich    13 Euro

5 bis 6 Stunden     monatlich   23 Euro

6 bis 7 Stunden     monatlich   33 Euro

7 bis 8 Stunden     monatlich   43 Euro

8 bis 9 Stunden     monatlich   53 Euro

Der Beitrag für das Mittagessen ist ein variabler Betrag von täglich 5,10 €uro.

Er wird jeweils im darauffolgenden Monat eingezogen.

Bei rechtzeitiger Abmeldung vom Mittagessen bis spätestens Mittwoch wird in der darauffolgenden Woche kein Beitrag berechnet, wenn das Kind nicht anwesend ist.